für Saubere Energieversorgung (Energieerzeugungssystem)
Solar
Photovoltaik
PV-Anlagen
Strom
AC
Feldanbau, Vieh, Gewächshäuser
Landwirt
Energieversorgung (z.B. Strom), Wärmeverkauf an Fernwärme
Strom
Andere
Anwendbarkeit: Landesebene
Investitionstyp: Nationale Finanzierung.
Subventionsstufe: Prozentsatz der Finanzierungsrate
Angebote: Andere
Die landwirtschaftliche Steuererleichterung für Photovoltaikanlagen (sowie für andere Anlagen, die auf erneuerbaren Energien basieren) ist in Art. 13 des Gesetzes über die Agrarsteuer. Danach können Steuerzahler, denen Kosten für den Bau von "Anlagen zur Energieerzeugung aus natürlichen Energiequellen (Wind, Biogas, Sonne, natürliches Gefälle)" entstehen, die so genannte Investitionserleichterung bei ihrer Agrarsteuer in Anspruch nehmen.
Die Investitionserleichterung ermöglicht es Ihnen, 25 % der nachgewiesenen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kauf und der Installation von z. B. Photovoltaikanlagen abzuziehen. Die Abzüge können jedes Jahr vorgenommen werden, bis der Ihnen zustehende Betrag aufgebraucht ist, längstens jedoch für einen Zeitraum von 15 Jahren.
Audiovisuelles Material: --
Dieser Abschnitt enthält eine kurze Bewertung des genannten FEFTS.
Es gibt 3 grundlegende Kategorien: Allgemeine, ökologische und sozioökonomische Bewertung.
Zweck dieser Bewertung ist es, dem potenziellen FEFTS-Nutzer einen kurzen Überblick über die Vorteile des FEFTS zu geben.
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