Das Programm zielt darauf ab, Landwirten, KMU und mittelständischen Unternehmen im Agrar- und Bioökonomiesektor den Zugang zu Bankfinanzierungen zu äußerst günstigen Bedingungen zu erleichtern.
Kriterien für die Förderungswürdigkeit
Sie sind in Griechenland ansässig, tätig und werden dort investieren.
Sie sind nicht in nicht förderfähigen Sektoren tätig, die im Folgenden als "nicht förderfähige Unternehmen" bezeichnet werden.
Sie üben förderfähige Wirtschaftstätigkeiten in den Sektoren Landwirtschaft und Bioökonomie aus, wie nachstehend beschrieben, und
Entweder sind sie kleine und mittlere Unternehmen und beschäftigen weniger als 250 Arbeitnehmer, gemessen in Jahresarbeitseinheiten (JAE),
oder es handelt sich um mittelgroße Unternehmen mit 250 bis 3.000 Beschäftigten, gemessen in Jahresarbeitseinheiten (JAE).
Besondere Förderbedingungen für Investitionen im Agrar- und/oder Bioökonomiesektor:
Investitionen in Gewächshäuser: Investitionen in unbeheizte Gewächshäuser sind förderfähig. Investitionen in beheizte Gewächshäuser sind nicht förderfähig, mit Ausnahme von Gewächshäusern, die zu 100 % mit erneuerbaren Energiequellen (einschließlich Biomasse) beheizt werden, und von bestehenden Gewächshäusern, die mit nicht erneuerbaren Energiequellen beheizt werden und die im Rahmen dieser Förderung so umgerüstet werden, dass sie ein Niveau an erneuerbaren Energien und/oder Energieeffizienzmaßnahmen aufweisen, das zu Netto-Treibhausgaseinsparungen führt, oder von Gewächshäusern, die nicht über ein festes (integriertes) Heizsystem verfügen. In jedem Fall muss die Wasserversorgung solcher Gewächshäuser nachhaltig sein, und Pestizide, Abwässer und ihre Gesamtauswirkungen müssen den EU-Umwelt- und Sozialstandards entsprechen.
Investitionen in Biogas: Betrifft die Investition den Bau kleinerer Biogasanlagen (mit Gesamtinvestitionskosten von bis zu 5 000 000 €), müssen mindestens 25 % der verwendeten Materialien von einem oder mehreren Anteilseignern des Unternehmens (z. B. Landwirten, Lebensmittelverarbeitern, Kläranlagenbetreibern) bereitgestellt werden, um die mittelfristige Rentabilität der Investition zu gewährleisten. Damit eine größere Biogasanlage (mit Gesamtinvestitionskosten von mehr als 5 000 000 €) für eine EIB-Finanzierung in Betracht kommt, sind akzeptable und rechtsverbindliche langfristige Verträge über die Lieferung von Rohstoffen (mehr als 5 Jahre) erforderlich. Diese Lieferverträge müssen ausdrücklich Vertragsklauseln enthalten, die es dem Betreiber/Erzeuger ermöglichen, jederzeit und zu angemessenen Kosten geeignete Materialien zu erhalten, um den weiteren Betrieb der Biogasanlage während der Projektlaufzeit sicherzustellen.
Für die Förderfähigkeit von Investitionen im Bewässerungssektor muss das finanzierte Unternehmen sicherstellen, dass es über amtlich anerkannte Wasserrechte für die Nutzung des Wassers zur Umwandlung und/oder Modernisierung seiner Anlagen verfügt.
*** Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version) ***